Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.09.2010
Vertragsabschluß:
Die Firma RIASOFT GmbH (RIASOFT) bietet in Wertpapier- und Börsengeschäften erfahrenen Teilnehmern an ihrem Geschäftssitz oder einem anderen von ihr bezeichneten Ort Schulungskurse zur Anwendung ihrer Aktiencash-Börsensoftware nach Maßgabe dieser Bedingungen an. Der Vertrag über eine Kursteilnahme kommt zu Stande, wenn sich der Teilnehmer über "Anmeldung" für einen der angebotenen Kurse angemeldet, RIASOFT diese Anmeldung auf dem Postweg bestätigt und das Entgelt für den Kurs im Voraus erhalten hat.
Schulungsinhalte:
Es werden Informationen zum Gebrauch der Aktiencash-Börsensoftware, insbesondere zu Analysemethoden und Handelsstrategien beim Handel mit Aktien und Derivaten, zum Verständnis von Kauf- und Verkaufssignalen, zum Wesen der Hebelwirkung, zum Depotmanagement und Gebrauch einzelner Orders wie Gewinnmitnahme- oder Stop-Order in einer abgeschlossenen Darstellung vermittelt.
Bezahlung:
Mit der Bestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung, welche bis spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn per Überweisung beglichen werden muss. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Rechnungsbetrag in bar gegen Empfangsquittung am Schulungstag vor Beginn der Schulung zu entrichten. Wird trotz Anmeldung das Kursentgelt nicht entrichtet, ist eine Kursteilnahme nicht möglich.
No-Show-Gebühr:
Erscheint der Teilnehmer nicht zum bestätigten Schulungstermin, so wird eine "No-Show-Gebühr" in Höhe von 150 Euro als pauschalierter Schadensersatz erhoben; dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass RIASOFT kein Schaden oder nur wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist. Ein eventuell bereits bezahltes Kursentgelt wird nach Abzug der Pauschale zurückerstattet.
Aktiencash-Signale:
Die Kauf- und Verkaufssignale in der Aktiencash-Börsensoftware beruhen ausschließlich auf mathematischen Berechnungen und stellen keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung durch einzelne an der Börse notierte Unternehmen oder RIASOFT dar. Die Signale beruhen auf Analysen von Aktientiteln und die vorherrschende Marktsituation; sie sollen dem Teilnehmer lediglich Orientierungshilfen beim Handel mit Aktien geben.
Aktiencash-Schulung:
Alle in der Aktiencash-Schulung verwendeten Aktientitel dienen nur der Demonstration von Analysemethoden. Keine in der Aktiencash-Schulung verwendeten oder genannten Aktientitel stellen dem Teilnehmer gegenüber eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar.
Aktiencash-Börsensoftware:
Der Teilnehmer erwirbt kein Eigentum an der Aktiencash-Börsensoftware, sondern lediglich das Nutzungsrecht an dem Programm. Das Programm bleibt Eigentum der Firma RIASOFT GmbH. Der Teilnehmer darf das Programm ausschließlich zur privaten Nutzung verwenden. Das Programm darf Dritten weder übergeben noch zugänglich gemacht werden. Das Programm darf nur von einem Computer betrieben werden. Die von der Aktiencash-Börsensoftware generierten Signale dürfen Dritten weder übergeben noch zugänglich gemacht werden. Insbesondere die Veröffentlichung im Internet wie Mails, Chatrooms, Homepage, Blogs.
Finanzielle Eigenverantwortung:
Der Teilnehmer ist selbst für seine finanzielle Entscheidung verantwortlich. Das Aktiencash-Depotmanagement liefert dem Teilnehmer lediglich Erklärungen zu Positionsgrößen, Hebelwirkung, Gewinnmitnahme-Order und Stop-Order. Die Vorschläge beruhen auf mathematischen Berechnungen ohne Kenntnis der tatsächlichen Vermögenssituation des Teilnehmers.
Risikohinweis:
Der Handel mit Aktien, insbesondere der Handel von Derivaten mit Hebelwirkung, stellen ein außergewöhnlich hohes Risiko dar. Die Höhe des eingesetzten Wagniskapitals für den Handel mit Aktien oder Derivaten sollte den Vermögensverhältnissen des Teilnehmers entsprechen und auch bei Totalverlust verkraftbar sein.
Kursdaten:
Die in der Aktiencash-Börsensoftware dargestellten Kursangaben von "High", "Low", "Close", "Open" und das Volumen können von der offiziellen, endgültigen Preisfeststellung abweichen. RIASOFT übernimmt keine Haftung für Schäden, welche aus der Abweichung / Fehlerhaftigkeit von Kursdaten entstehen. Der Teilnehmer kann sich vor einer Kauf- / Verkaufsentscheidung direkt bei der jeweiligen Börse über den offiziell ermittelten Tagesendpreis informieren. Bei Aktiensplitts können erhebliche Kursabweichungen zum Vortag entstehen.
Eigentum an Unterlagen:
RIASOFT stehen alle Schutzrechte an den Inhalten und Materialien der Schulung zu. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese für eigene Zwecke zu nutzen. Unzulässig ist jedoch jede Form der Verbreitung einschließlich des Vermietens und Verleihens, ebenso jede Form des Digitalisierens und Online-Zugänglichmachens gegenüber Dritten.
Dem Teilnehmer zur Nutzung übergebene Schulungsunterlagen verbleiben im Eigentum von RIASOFT. Eine kaufweise Übergabe erfolgt nicht.
Freistellung der Geheimhaltung:
RIASOFT stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegenüber den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an im vertraglichen Umfang genutzten Schulungsmaterialien frei.
Soweit RIASOFT im Rahmen der Schulung durch teilnehmerseitige Fragen oder in sonstiger Weise Kenntnis von vertraulichen Informationen der Teilnehmerseite erhält, ist sie verpflichtet, diese auch nachvertraglich als vertraulich zu behandeln. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind zu beachten. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmensbereichs des Empfängers bleibt ausgeschlossen.
Haftung:
RIASOFT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen von RIASOFT. Die Haftung wird bei Fahrlässigkeit auf die Höhe der vom Teilnehmer entrichteten Schulungsgebühr begrenzt. Im übrigen ist jede Haftung von RIASOFT, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen.
Allgemeine Bestimmungen:
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf den abgeschlossenen Schulungsvertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Im übrigen gelangt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, der Geschäftssitz von RIASOFT.
Sollten einzelne Bedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.